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Leitfaden Stand Lesezeit 12 Min.

ENISA Single Reporting Platform: Registrierung und Meldung Schritt für Schritt

Seit dem 11. September 2026 nehmen ENISA und die nationalen CSIRTs Meldungen nach Artikel 14 nur über ein Webformular entgegen. Diese Anleitung führt durch Registrierung, Vertretung und die drei Meldestufen und nennt die Eigenheiten der Plattform, die im Ernstfall Zeit kosten.

Die Single Reporting Platform (SRP) ist das Webportal der ENISA, über das Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Artikel 14 Absatz 1 und 3 der Verordnung (EU) 2024/2847 verlangen die Meldung "gleichzeitig dem gemäß Absatz 7 als Koordinator benannten CSIRT und der ENISA" über diese Plattform. Sie läuft seit dem 11. September 2026 unter portal.cra-srp.enisa.europa.eu, als Webformular auf Englisch, ohne Schnittstelle. Wer melden will, braucht ein persönliches EU-Login-Konto mit Multi-Faktor-Authentifizierung, die Rolle Assigned Representative und die richtige Wahl des zuständigen CSIRT, in Deutschland CERT-Bund im BSI.

Das Wichtigste

  • Melden darf nur eine natürliche Person mit persönlichem EU-Login und aktivierter Multi-Faktor-Authentifizierung, der sogenannte Assigned Representative (AR). Konten dürfen nicht geteilt werden.
  • Je Hersteller gibt es einen Primary AR und bis zu 20 Secondary ARs. Die Vertretung bei Urlaub und Krankheit läuft nur über Secondary ARs, die der Primary AR nach seiner Verifizierung einlädt.
  • Bei der Registrierung wählt der AR das koordinierende CSIRT nach dem Mitgliedstaat der Hauptniederlassung (Artikel 14 Absatz 7). Eine falsche Wahl kann die Meldung ungültig machen.
  • Die Verifizierung durch das CSIRT läuft parallel; bis zu 20 Meldungen sind schon vorher möglich. Warten ist kein Grund, eine Frist zu versäumen.
  • Die Plattform hat keine Testumgebung und im laufenden Release kein Feld für den Kenntniszeitpunkt, nur für die Erkennung. Der 72-Stunden-Zähler im Portal rechnet derzeit falsch. Den Kenntniszeitpunkt müssen Hersteller selbst dokumentieren.

Was die Plattform ist und wer sie bedienen muss

Artikel 16 Absatz 1 verpflichtet die ENISA, die Meldeplattform einzurichten und zu betreiben. Jede Meldung geht zugleich an die ENISA und an das CSIRT, das für den Hersteller als Koordinator benannt ist. Ein CSIRT ist das Computer-Notfallteam eines Staates; in Deutschland ist das CERT-Bund im BSI, in Österreich CERT.at. Nach Artikel 16 Absatz 2 leitet das CSIRT, das die Meldung zuerst erhält, sie über die Plattform unverzüglich an die CSIRTs der Staaten weiter, in denen das Produkt bereitgestellt wurde.

Die Plattform ist ein Webformular, mehr nicht. Oberfläche und Meldungen sind auf Englisch, ein Faktenblatt der ENISA liegt auch auf Deutsch vor. Bedient wird die Plattform vom Assigned Representative (AR), einer Person, die der Hersteller benennt. Die Plattform prüft keine Vollmacht; das CSIRT verifiziert die Zuordnung zum Hersteller. Der AR ist nicht der Bevollmächtigte nach Artikel 18, der einen Hersteller ohne EU-Niederlassung rechtlich vertritt. Mehr dazu im Glossar unter Assigned Representative.

Registrierung Schritt für Schritt

Das BSI schreibt, die Registrierung sei "innerhalb von wenigen Minuten umsetzbar"; eine Pflicht, sich vor der ersten Meldung zu registrieren, gibt es nicht. Trotzdem gehört sie an einen ruhigen Tag, nicht in die Nacht, in der eine Frist läuft. Die Schritte folgen dem AR User Manual der ENISA (Version 1.1, September 2026) und der SRP-Seite des BSI.

  1. EU-Login für mindestens zwei Personen anlegenEU-Login ist das Anmeldekonto der EU-Institutionen und lässt sich vorab unter ecas.ec.europa.eu anlegen. Die Multi-Faktor-Authentifizierung muss aktiviert sein, etwa per App; welche Verfahren EU-Login anbietet, zeigt das Konto selbst. Konten sind persönlich. Zwei Konten von Anfang an ersparen später die Suche nach einer Vertretung.
  2. Hauptniederlassung nach Artikel 14 Absatz 7 bestimmenZuständig ist das CSIRT des Mitgliedstaats der Hauptniederlassung. Das ist der Staat, "in dem die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Cybersicherheit seiner Produkte mit digitalen Elementen überwiegend getroffen werden", hilfsweise der Staat mit der höchsten Beschäftigtenzahl in der Union. Ohne EU-Niederlassung zählt der Sitz des Bevollmächtigten, des Einführers, des Händlers oder der Nutzer, in dieser Reihenfolge. Bei mehreren Standorten die Entscheidung schriftlich festhalten.
  3. Plattform öffnen und Rolle wählenAuf portal.cra-srp.enisa.europa.eu die Rolle Assigned Representative wählen. Wer sich als Erster für einen Hersteller registriert, wird Primary AR.
  4. Koordinierendes CSIRT auswählenAus der Auswahlliste das "CSIRT Designated as Coordinator" wählen, für deutsche Hersteller CERT-Bund. Das Manual legt die Verantwortung beim Hersteller. Wird das falsche CSIRT gewählt, kann die Meldung für ungültig erklärt werden und muss neu eingereicht werden.
  5. Mit EU-Login anmelden und Nutzungsbedingungen annehmenDie Plattform leitet zu EU-Login und zurück; danach die Nutzungsbedingungen (Version 1.0 vom 10. September 2026) akzeptieren.
  6. Persönliche Daten prüfen, Hersteller eintragenName und E-Mail-Adresse kommen aus EU-Login und sind hier nicht änderbar. Den Herstellernamen so eintragen, wie er im Handelsregister steht.
  7. Bestätigungsmail ablegen, Verifizierung abwartenNach dem Absenden kommt eine Bestätigungsmail. Das Konto steht auf "Active", die Rolle auf "AR Primary User", die Zuordnung zum Hersteller auf "Unverified" und geht zur Prüfung an das CSIRT (Stand unter Settings, Association Management). Wie lange CERT-Bund braucht, ist nicht veröffentlicht; die ENISA schreibt, das unterscheide sich je CSIRT. Der einzige öffentliche Erfahrungswert, aus Belgien, lautet drei Werktage.
  8. Nach der Verifizierung Secondary ARs einladenErst der verifizierte Primary AR kann einladen; die Einladung geht per E-Mail und verfällt nach sieben Tagen. Bis zu 20 Secondary ARs ("Backup ARs") dürfen Meldungen einreichen und aktualisieren, haben aber keine Verwaltungsrechte. Alle ARs sehen alle Meldungen des Herstellers. Scheidet der Primary AR aus, kann ein Secondary AR die Rolle über "Claim Primary AR Role" beanspruchen, mit Zustimmung des CSIRT.
  9. Meldevorlage außerhalb der Plattform vorbereitenProduktnamen, Versionsbezeichnungen, Mitgliedstaaten, in denen die Produkte im Einsatz sind, Kontaktdaten und englische Textbausteine. Im Ernstfall wird eingetragen, nicht gesucht.

Meldung anlegen: Frühwarnung, 72-Stunden-Meldung, Abschlussbericht

Artikel 14 Absatz 2 (Schwachstelle) und Absatz 4 (Vorfall) geben drei Stufen vor: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Meldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht. Frühwarnung und Meldung sind innerhalb von 24 und 72 Stunden fällig, "nachdem der Hersteller davon Kenntnis erlangt hat"; der Abschlussbericht spätestens 14 Tage, nachdem eine Korrektur- oder Risikominderungsmaßnahme verfügbar ist (Schwachstelle), oder innerhalb eines Monats nach der Vorfallsmeldung (Vorfall). In der Plattform sind die Stufen Reiter derselben Meldung. Der Ablauf nach der ENISA-Anleitung (Stand 12. September 2026):

  1. Neue Meldung starten"Submit new notification" wählen, Meldetyp (Schwachstelle oder Vorfall) und Hersteller auswählen. Der Reiter Early Warning öffnet sich.
  2. Frühwarnung ausfüllen und einreichenPflichtfelder sind Meldetyp, Titel, Zusammenfassung, Herstellername, betroffene Mitgliedstaaten, Produktname, Produktversion und der Zeitpunkt der Erkennung. Bei einem Vorfall kommt hinzu, ob ein Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen besteht (Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a). Fehlt ein Pflichtfeld, meldet die Plattform einen Fehler. "Save as draft" speichert nur. Erst "Submit" ist die Meldung.
  3. Bestätigung ablegenNach jeder Einreichung gehen E-Mail und Alert an AR, CSIRT und ENISA; der Status wechselt auf "EW Submitted". Die Mail gehört ins Protokoll, sie belegt den Zeitpunkt.
  4. 72-Stunden-Meldung im zweiten ReiterVoraussetzung ist die eingereichte Frühwarnung. Hinzu kommen allgemeine Angaben zur Schwachstelle oder zum Vorfall, der Zeitpunkt des Auftretens, bei Vorfällen die Erstbewertung, bei Schwachstellen auf Wunsch der Antrag auf verzögerte Weiterleitung (Artikel 16 Absatz 2). Status danach: "72h Submitted".
  5. Abschlussbericht im dritten ReiterBei Schwachstellen spätestens 14 Tage nach Verfügbarkeit einer Abhilfe, bei Vorfällen innerhalb eines Monats nach der 72-Stunden-Meldung. Pflicht sind ergriffene Maßnahmen, Abhilfemaßnahmen für Nutzer, Schweregrad und Auswirkung. Status: "FR Submitted". Danach ist die Meldung nicht mehr editierbar.
  6. Zwischenstände über "Update"Bis zum Abschlussbericht lässt sich jede Stufe über den Update-Button ergänzen; jede Aktualisierung löst Benachrichtigungen aus. Das CSIRT setzt den Status auf "Valid", "Invalid" oder "Closed" und kann nach Artikel 14 Absatz 6 einen Zwischenbericht anfordern.

Was in den drei Stufen inhaltlich stehen muss und wie sich Schwachstelle und Vorfall unterscheiden, behandelt der Leitfaden Frühwarnung, Meldung, Abschlussbericht.

Welche Felder die Plattform verlangt

Nach dem SRP-Glossar der ENISA (Version 1.4 vom 1. Oktober 2026). "Pflicht" heißt: ohne Eintrag keine Einreichung. Einmal Eingetragenes übernimmt die Plattform in die nächste Stufe.

FeldFrühwarnung72-Stunden-MeldungAbschlussbericht
Meldetyp, Titel, ZusammenfassungPflichtübernommenübernommen
HerstellernamePflichtübernommenübernommen
Betroffene MitgliedstaatenPflichtaktualisierbaraktualisierbar
Produktname, ProduktversionPflichtaktualisierbaraktualisierbar
Datum und Uhrzeit der ErkennungPflichtübernommenübernommen
Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen (nur Vorfall)Pflichtübernommenübernommen
CVE-ID, EUVD-ID (nur Schwachstelle)optionaloptionaloptional
Produkttyp, Produktklasse, Produktkategorie, Hinweis auf Support-Ende, Komponentennameoptionaloptionaloptional
Allgemeine Angaben zur Schwachstelle oder zum VorfalloptionalPflichtaktualisierbar
Datum und Uhrzeit des AuftretensoptionalPflichtübernommen
Erstbewertung (nur Vorfall)optionalPflichtaktualisierbar
Angriffsvektornicht vorgesehenoptionaloptional
Antrag auf verzögerte Weiterleitung mit Begründung (nur Schwachstelle)nicht vorgesehenoptionalnicht vorgesehen
Ergriffene MaßnahmenoptionaloptionalPflicht
Abhilfemaßnahmen für NutzeroptionaloptionalPflicht
Abhilfe demnächst erwartet, Sofortmaßnahme für Nutzer, Einschätzung der Sensibilität (Feld 15 "Considered sensitivity of information": kurze Begründung im Freitext, höchstens 255 Zeichen, welche Angabe sensibel ist und warum)optionaloptionaloptional
Datum der Verfügbarkeit der Abhilfe, Details zum Sicherheitsupdate (nur Schwachstelle)optionaloptionalPflicht
Schweregrad und Auswirkung, vollständig beschriebenoptionaloptionalPflicht
Angaben zum Angreifer (nur Schwachstelle)optionaloptionalsoweit verfügbar
Bedrohungstyp und Grundursache (nur Vorfall)optionaloptionalPflicht

Was fehlt, fällt auf: ein Feld für den Zeitpunkt, zu dem der Hersteller Kenntnis erlangt hat, also den Beginn der 24- und der 72-Stunden-Frist. Für die Schwachstelle kündigt das Glossar es für das nächste Release an; beim Vorfall heißt das Feld im Glossar schon "Date and time when you become aware of the incident", im laufenden Release aber noch "Date and time when the incident was detected". Die ENISA bestätigt in den am 3. Oktober 2026 aktualisierten Fragen und Antworten, dass der Kenntniszeitpunkt erst in einem künftigen Release zur Fristberechnung genutzt wird. Bis dahin dokumentieren Hersteller den Zeitpunkt selbst, mit Beleg; wie, steht im Leitfaden Ab wann läuft die 24-Stunden-Frist?.

Besonderheiten, die man vorher kennen sollte

  • Nur Englisch. Oberfläche und Freitextfelder. Vorab übersetzte Produktbeschreibungen und Textbausteine sparen in der Nacht eine Stunde.
  • Keine Schnittstelle. Eigene Ticketsysteme können die Meldung vorbereiten, einreichen muss ein Mensch im Browser.
  • Keine Testumgebung. Weder FAQ noch Manual nennen eine Übungsumgebung. Das Formular lässt sich nur als Entwurf durchgehen. Testmeldungen an die Live-Plattform oder an CERT-Bund sind tabu.
  • Entwürfe sind privat. Nur für die Person sichtbar, die sie angelegt hat, und keine Meldung. Ein Entwurf im Konto einer abwesenden Person hilft am Samstag niemandem.
  • Der 72-Stunden-Zähler rechnet derzeit falsch. Laut ENISA-FAQ vom 3. Oktober 2026 zeigt das Portal die Fälligkeit der 72-Stunden-Meldung 48 Stunden nach dem Absenden der Frühwarnung an. Die gesetzliche Frist läuft aber ab Kenntnis, nicht ab Frühwarnung. Maßgeblich bleibt der eigene Kenntniszeitpunkt; die ENISA will die Logik in einem späteren Release umstellen.
  • Erinnerungen ersetzen nichts. Die Plattform schickt Erinnerungs- und Überfälligkeitsmails; die ENISA betont, die Zähler ersetzten die Verantwortung des Herstellers nicht.
  • Helpdesk. Fragen zur Bedienung an cra-srp-helpdesk@enisa.europa.eu, Sicherheitsprobleme der Plattform an cra-srp-security@enisa.europa.eu. Ein Tutorial-Video stellt die ENISA auf ihrer SRP-Seite bereit.
  • Notfallweg bei Ausfall. Ist die Plattform nicht erreichbar, nennt das BSI als Ausnahme die Meldung per E-Mail an CERT-Bund. Ausfall mit Screenshot protokollieren, Meldung nachtragen, sobald die Plattform wieder läuft. Wie CERT-Bund solche E-Mails entgegennimmt, ist nicht dokumentiert.

Vertretung bei Urlaub und die Frage nach dem Dienstleister

Die 24-Stunden-Frist kennt keinen Urlaub. Konten sind persönlich, die Multi-Faktor-Authentifizierung hängt am Gerät einer Person; ein Konto lässt sich nicht weitergeben. Vertretung läuft nur über Secondary ARs: mindestens zwei, besser drei Personen mit eigenem EU-Login, vom Primary AR eingeladen, einmal angemeldet, damit die Einladung nicht verfällt. Wer wann erreichbar ist, gehört in die Rufkette des Herstellers, nicht in die Plattform.

Kann ein externer Dienstleister als AR auftreten? Die Plattform lässt zu, dass eine Person mehreren Herstellern zugeordnet ist (Manual, Abschnitt 4.3), und prüft keine Vollmacht; jede Zuordnung bestätigt das CSIRT. Ob ein Dienstleister die Rolle übernehmen darf, sagen weder die ENISA noch das BSI; das BSI erwartet eine Person, die das Produktportfolio technisch einschätzen kann oder eng mit den Fachteams zusammenarbeitet. Rechtlich bleibt die Meldepflicht beim Hersteller; Artikel 14 richtet sich an ihn. Was ein Dienstleister übernehmen kann, ist die Vorbereitung: Meldungen annehmen, bewerten, die Zuständigen alarmieren, die Fristen führen, den Entwurf auf Englisch bereitlegen. CRA Response Center übernimmt davon das Annehmen, Einordnen und Benachrichtigen und zeigt die Fristen; Bewertung und Entwurf bleiben beim Hersteller, Vorlagen dafür enthält das Meldepflicht-Kit. Selbst reicht es nie bei ENISA ein; die Einreichung bleibt beim Assigned Representative des Herstellers. Mehr im Leitfaden CRA-Meldepflicht auslagern.

Kostenlose VorlagenCRA-Meldepflicht-KitMeldevorlagen mit allen Pflichtfeldern und den wichtigsten optionalen Feldern der Plattform und englischen Textbausteinen, dazu eine Liste für Primary und Secondary Assigned Representatives.Kit anfordern

Typische Fehler

  • Falsches CSIRT gewählt. Meldung ungültig, Neueinreichung nötig, die Frist läuft weiter.
  • Nur eine Person mit Konto. Urlaub, Krankheit oder Kündigung blockieren die Einreichung.
  • Entwurf statt Einreichung. Keine Meldung, für andere unsichtbar.
  • 24 und 72 Stunden nacheinander gerechnet. Beide laufen ab Kenntnis parallel; der Portal-Zähler verführt derzeit zum Gegenteil.
  • Meldung auf Deutsch, Herstellername abweichend vom Handelsregister, Produktversion nicht eindeutig. Jedes davon kostet Rückfragen.
  • Auf die Verifizierung gewartet. Unnötig, 20 Meldungen sind vorher möglich.
  • Abschlussbericht zu früh eingereicht. Danach ist nichts mehr zu ändern.

Häufige Fragen

Muss ich mich vorab registrieren?

Nein. Das BSI schreibt, Registrierung und Meldung seien im Ernstfall in wenigen Minuten möglich. Vorab zu registrieren spart aber Zeit, erlaubt die Verifizierung in Ruhe und ist Voraussetzung, um Secondary ARs einzuladen.

Wer darf Assigned Representative sein?

Jede natürliche Person mit EU-Login und Multi-Faktor-Authentifizierung, die der Hersteller benennt. Die Plattform prüft keine Vollmacht; das CSIRT verifiziert die Zuordnung zum Hersteller.

Muss die Verifizierung abgeschlossen sein, bevor ich melden darf?

Nein. Die Verifizierung hindert laut ENISA nicht am Einreichen; bis zu 20 Meldungen sind vorher möglich. Nur das Einladen von Secondary ARs setzt sie voraus.

Gibt es eine API?

Nein. Die ENISA stellt sie für eine spätere Phase in Aussicht, ohne Datum. Freiwillige Meldungen nach Artikel 15 fehlen ebenfalls noch.

Was passiert, wenn die Plattform ausfällt?

Dann nennt das BSI als Ausnahme die Meldung per E-Mail an CERT-Bund. Ausfall dokumentieren, Meldung nachtragen, sobald die Plattform wieder erreichbar ist.

Gibt es eine Übungsumgebung?

Nein, keine dokumentierte. Formulare lassen sich nur als Entwurf durchgehen. Übungen finden am Tisch statt, nie mit echten Meldungen.

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Quellen

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